Energieeffiziente Sanierung: Nachhaltige Maßnahmen für Ihr Zuhause
Wenn Sie eine Immobilie besitzen, die etwas in die Jahre gekommen ist, ist Ihnen das Thema Sanierung vertraut.
Neben Verschönerungsmaßnahmen oder einem altersgerechten Umbau steht vor allem ein Grund für eine Sanierung im Fokus: die Einsparung von Energiekosten. Eine gut gedämmte Dachkonstruktion, moderne Fenster, eine nachträglich eingeblasene Dämmung in die Hohlschicht oder eine Kellerdeckendämmung – es gibt viele Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu senken.
Mit einem energetisch sanierten Zuhause sparen Sie Heizkosten, erhöhen den Wohnkomfort sowie den Wert Ihrer Immobilie und Sie tun etwas Gutes für die Umwelt. Doch einfach drauflos zu sanieren, ist im Zweifel teuer und bringt nichts. Gerade, wenn beispielsweise die Anschaffung neuer Heiztechnik wie einer Wärmepumpe geplant ist, sollte zunächst die Gebäudehülle überprüft werden.
Welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll? Wieviel Energie kann ich konkret einsparen? Sie brauchen Know-how, einen Plan, die richtigen Produkte. Und genau da kommen wir ins Spiel!
Ihr Ansprechpartner
Günther Raulien
Tel.: 04661 - 96 66 19
Ihr Ansprechpartner
Gunnar Jacobsen
Tel.: 04661 - 96 66 29
Sanieren mit Köpfchen - Ihr individueller Sanierungsfahrplan
Eine individuelle und professionelle Planung ist die Grundlage für jede Sanierung. Was ist ökonomisch und energetisch sinnvoll? Unsere speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich energetische Sanierung wissen: Bausubstanz, Budget, Vorstellungen der Bauherren, vorhandene oder geplante Heiztechnik – all dies muss in einem sogenannten „individuellen Sanierungsplan“ (iSFP) berücksichtigt werden.
Gern unterstützen wir Sie und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Sanierungsplan. Egal, ob im iSFP nur Einzelmaßnahmen beschrieben werden oder der Plan eine komplette Gebäudesanierung umfasst, als Gebäudeeigentümer erhalten Sie 80 Prozent des Beratungshonorars als Zuschuss. Zudem kann bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans ein zusätzlicher Förderbonus in Höhe von 5 Prozent in Anspruch genommen werden. Um die Abwicklung brauchen Sie sich nicht zu kümmern.
Das übernehmen wir gern für Sie.
Energieverlust ungedämmter Bauteile
Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetzes für Bestandsbauten
Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden. Das ist entweder die Zwischendecke zum unausgebauten Dachboden oder der Dachstuhl selbst, wenn die Räume bis unter das Dach genutzt werden.
Wenn Außenteile erneuert werden, müssen sie dem aktuellen Mindeststandard an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) entsprechen.